Feldwebel hat Untergebene schikaniert
§ Prozess am Amtsgericht Ahlen im Juni 2017 §
Der alte Haupteingang des Ahlener Amtsgerichts. Foto: Amtsgericht Ahlen
Vorgeschichte: Die Pressemitteilung des Amtsgerichts platzte im Frühjahr 2017 mitten hinein in eine aktuelle Diskussion über brisante Vorgänge in der Bundeswehr. Hier ging es nicht um rechtsradikale Komplotte oder fragwürdige Traditionspflege, aber immerhin um einen Ausbilder, der Untergebene schikaniert und missbraucht haben sollte. Unter Anklage stand ein ehemaliger Gruppenführer im Zug einer Ausbildungskompanie der Bundeswehr in Ahlen. Der aus Machern im sächsischen Landkreis Leipzig stammende Mann war zuständig für die Grundausbildung der jungen Soldaten. Mithin hätte er Vorbild in Sachen innerer Führung sein müssen. Vorgesetzte des Beschuldigten hatten den Zivilprozess ins Rollen gebracht. Zunächst hatten sie den Unteroffizier selbst vernommen. Im März 2017 leiteten sie die Vernehmungsprotokolle zusammen mit einer Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft weiter. Die erhob Anklage vor dem zuständigen Gericht in Ahlen. Das ging alles recht schnell. Offenbar hat die Bundeswehr die Sache dringlich gemacht. In der Anklageschrift wurden dem Feldwebel massive Straftaten zur Last gelegt. Die Vorwürfe lauteten auf Missbrauch der Befehlsbefugnis, Körperverletzung, Nötigung und Misshandlung von Untergebenen. Auch sexuelle Übergriffe soll es gegeben haben. Die Opfer stammen nicht aus dem Münsterland, sondern aus verschiedenen Teilen Deutschlands. Soldaten hatten dem Kompaniechef über die Vorfälle berichtet. Die Bundeswehr hatte den Unteroffizier daraufhin nach ersten eigenen Ermittlungen von jeder Personalverantwortung entbunden und ihm das Tragen der Uniform verboten.
Die Westfalen-Kaserne in Ahlen. Foto: Westfälischer Anzeiger
Erster Prozessstag am 13. Juni 2017: Zugfeier aus dem Ruder gelaufen Ahlen. Waren es nur einige derbe Späße unter Kameraden? Oder war ein Hauptfeldwebel der Bundeswehr in Ahlen weit über das Erlaubte hinausgegangen? Dieser Frage ging das Ahlener Amtsgericht ab dem 13. Juni 2017 nach. Vor dem Schöffengericht musste sich der ehemalige Gruppenführer einer Ausbildungskompanie in der Westfalenkaserne verantworten. Die Anklage warf ihm Körperverletzung, Nötigung, Misshandlungen und entwürdigende Behandlung von Untergebenen sowie Missbrauch der Befehlsbefugnis vor. All dies trug der Staatsanwalt zu Prozessbeginn noch einmal vor. Der Angeklagte hörte sich das alles seelenruhig an. Er schwieg zu den Vorwürfen und ließ seinen Rechtsanwalt Andreas Steffen für sich reden. Offenbar war eine Abschlussfeier des 1. Zuges der Ausbildungskompanie, die in der Nacht vom 23. auf den 24. November 2016 im Vereinsheim der DJK Vorwärts Ahlen stattfand, deftig aus dem Ruder gelaufen. Der aus Sachsen stammende Feldwebel hatte sich schon länger in eine junge Soldatin verguckt, die nicht zu seinem Zug gehörte. Einen Schützen seines Zuges, der die Kameradin gut kannte, hatte er zuvor aufgefordert, die Frau „für ihn klar zu machen“. Er soll gefordert haben: „Ich will sie als Zuggeschenk. Ich will sie zu Hause auf dem Sofa haben.“ Tatsächlich war sie dann als einzige Frau zu der Feier eingeladen worden. Sein schönstes Zuggeschenk Der Alkohol floss in Strömen. Irgendwann legte der Angeklagte der Soldatin den Arm um die Schulter und leckte ihr über die Wange mit den Worten: „Was ich anlecke, ist meins.“ Dabei soll er wieder gesagt haben, sie sei sein schönstes Zuggeschenk. All das bestätigte die 18-jährige Soldatin im Zeugenstand. Allerdings habe sie das nicht als lästig, sondern als lustig empfunden. Auf die Frage der Richterin, ob es ihr sogar gefallen habe, wich sie aus. Intime Fragen beantwortete sie erst, als das Gericht die Öffentlichkeit vorübergehend ausschloss. Riesige Gedächtsnislücken Wenig erhellend waren auch die Aussagen der anderen Zeugen. Boxhiebe in die Genitalien, demütigende Behandlungen, Beleidigungen, per Befehl erzwungener unmäßiger Alkoholkonsum: Alles halb so schlimm, so die in der Anklage als Opfer genannten Soldaten. Sehr schleppend und ausweichend kamen die Antworten. Riesige Gedächtnislücken taten sich auf. Das alles stand in krassem Widerspruch zu den Aussagen, die die Zeugen nur wenige Tage nach der Zugfeier vor ihrem damaligen Kompaniechef und dessen Stellvertreter gemacht und unterschrieben hatten. Diese beiden Offiziere hatten die Strafverfolgung des Feldwebels in Gang gebracht. Auch sie sagten nun vor Gericht als Zeugen aus und wirkten dabei wesentlich klarer und stringenter als einige ehemalige Rekruten. Rechtsanwalt geht in die Offensive Doch auf den stellvertretenden Kompaniechef schoss sich der Rechtsanwalt des Feldwebels in seiner Verteidigungsstrategie ein. Auf dessen Vernehmungen führte der Anwalt die Ungereimtheiten der anderen Zeugenaussagen zurück. Er habe Suggestivfragen gestellt, habe Widersprüche zwischen Erlebtem und Gehörtem nicht herausgearbeitet. Er habe einen Namen verwechselt und die Vernehmungsprotokolle nicht ordnungsgemäß unterschreiben lassen. Deshalb beantragte der Rechtsanwalt, dass diese Vernehmungen im Strafverfahren nicht verwertet werden dürfen.
Zweiter Verhandlungstag am 3. Juli 2017 mit einem überraschendem Urteil: 5 Monate auf Bewährung Fünf Monate auf Bewährung und eine Geldauflage von 2000 Euro. So lautete am Ende das überraschende Urteil des Schöffengerichts gegen den ehemaligen Gruppenführer in der Ahlener Westfalenkaserne. Überraschend deshalb, weil selbst der Staatsanwalt nur eine Geldstrafe von 7200 Euro beantragt hatte. Der Verteidiger hatte einen Freispruch für seinen nicht vorbestraften Mandanten gefordert. Das Amtsgericht verurteilte den Hauptfeldwebel wegen der körperlichen Misshandlung eines Untergebenen sowie der entwürdigenden Behandlung von zwei Rekruten. In einem Fall in Tateinheit mit versuchter Nötigung. Nur eine Frau bei der Abschlussfeier Alles spielte sich während der Abschlussfeier des 1. Zuges einer Ausbildungskompanie ab, die in der Nacht vom 23. auf den 24. November 2016 im Vereinsheim der DJK Vorwärts Ahlen stattfand. An der Feier nahm als einzige Frau eine junge Soldatin teil, die nicht dem Zug angehörte. Der Feldwebel hatte sie sich als „Zuggeschenk“ gewünscht. Seine Untergebenen luden sie daraufhin ein. Dieser Frau leckte der Angeklagte über die Wange und sagte: „Was ich anlecke, ist meins.“ Einem anderen Untergebenen boxte er in die Genitalien. Ein dritter Rekrut, der seinen Fahrzeugschein verloren hatte, sollte den Feldwebel auf Knien um die Rückgabe des Scheins anbetteln. Ein Rekrut betrank sich freiwillig Zwei andere Anklagepunkte stellte das Gericht ein. In einem Punkt sollte der Feldwebel einen Untergebenen gezwungen haben, sich massiv zu betrinken. Der Betroffene sagte aber aus, dass er dies freiwillig getan habe. Am Ende der Feier brachten Kameraden den fast besinnungslos Betrunkenen zurück in die Kaserne. Dort kam es zu später Stunde zu einem Streit zwischen zwei anderen Rekruten, wobei einer sein Bundeswehr-Dienstmesser zog, das ihm aber ein anderer Soldat wegnahm. Die Polizei wurde gerufen. Die Vorgesetzten der Rekruten ermittelten. Und dabei erzählte einer der Streithähne von den kurz zurückliegenden Vorfällen bei der Zugfeier. So kam die Sache ins Rollen und landete schließlich vor Gericht. Verteidiger geht auf Offiziere los Während die Bundeswehr und die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen der Rauferei mit dem Messer später einstellten, landete der Feldwebel auf der Anklagebank. Das empörte seinen Verteidiger. Außerdem sah der Rechtsanwalt weder den Schlag in die Genitalien noch die versuchte Nötigung mit dem KFZ-Schein als erwiesen an. Die Vorgesetzten seines Mandanten hätten schlampig ermittelt. Sowohl seinerzeit die Offiziere als auch jetzt die Richterin hätten Suggestivfragen gestellt. Das Verhalten seines Mandanten gegenüber der jungen Soldatin bezeichnete der Anwalt als „ungebührlich“, aber nicht als strafwürdig. Sofort Berufung angekündigt Nach dem Urteil kündigten der Verteidiger und der Feldwebel umgehend Berufung an. In seinem Schlusswort hatte der Soldat zuvor die Vorwürfe von sich gewiesen. Bis dahin hatte er geschwiegen. Nun wird alles vor dem Landgericht neu aufgerollt.
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| Mehrere TV-Sender berichteten über den Prozess. Foto: Münch
Hauptmann Martin Waltemathe, Presseoffizier der Bundeswehr, verfolgte mit weiteren Soldaten den Prozess. Foto: Münch
Rechtsanwalt Andreas Steffen aus Sendenhorst, der Verteidiger des angeklagten Soldaten. Foto: Münch
Die Besucherreihen im Sitzungssaal des Amtsgerichtes waren gut gefüllt. Foto: Münch
Groß war der Andrang zum Sitzungssaal des Amtsgerichts, in dem der Prozess gegen den Feldwebel stattfand. Foto: Münch
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