4000 Euro für illegale Bäumfällung

§ Verhandlung vor dem Landgericht Münster am 9. September 2014 §

 

Drensteinfurt. Hohe Wellen hatte die Baumfällaktion Ende Februar 2013 in Ameke geschlagen. Mehrere Dutzend Bäume und Sträucher hatte Landwirt Martin Allendorf damals an drei Wirtschaftswegen beseitigt, dazu einige Hecken auf den Stock gesetzt. Rund 40 der gefällten Bäume standen auf städtischem Grund. Deshalb wurde der Landwirt am 18. Februar 2014 vom Amtsgericht Ahlen wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen a 60 Euro verurteilt.

Dagegen legte er Berufung ein und kommt nun glimpflich aus der Sache heraus. Denn am Ende der Berufungsverhandlung, die gestern vor der 15. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Münster stattfand, stand die Einstellung des Verfahrens gegen eine Zahlung von 4000 Euro an die Staatskasse. Damit behält der bis dato unbescholtene Ameker strafrechtlich eine weiße Weste.

Fakten schaffen für eine geplante Windkrafttrasse?

Bürger hatten der Stadt seinerzeit die Baumfällaktion gemeldet. Sie warfen dem Landwirt vor, er wolle damit Fakten schaffen für den Bau der von ihm und weiteren Investoren im Ameke geplanten neuen Windkraftanlagen. Auch die Stadtverwaltung wertete die Aktion als Beseitigung von Hindernissen für den Transport der Windräder und die spätere Leitungstrasse zur Einspeisung des Stroms.

Normale Pflegemaßnahmen im landwirtschaftlichen Bereich

Dem widersprach Martin Allendorf gestern im Gerichtsaal. Nur ein geringer Teil der gefällten Bäume hätten dem Transport der Teile für die Windräder im Wege gestanden. Es sei vielmehr um übliche Pflegemaßnahmen, vor allem um die Instandhaltung der Vorfluter gegangen. Solche Schnitt- und Fällaktionen im Außenbereich seien für die Bauern in Drensteinfurt  übliche Praxis. Die Stadt sei froh, wenn ihnen die Landwirte dabei Arbeit abnehmen, zu der sie sonst verpflichtet wäre. Das hätte auch Werner Rohde, Drensteinfurts Fachbereichsleiter für Bauen und Planung, in einem Gespräch mit dem Landwirtschaftlichen Ortsverein Walstedde durchblicken lassen. Dem widersprach Rohde gestern allerdings vor Gericht. Die Stadt sorge selbst auf ihren Flächen für Verkehrssicherheit und die reibungslose Drainage. 

Bauer wird neue Bäume als Ersatz pflanzen

Rohdes Verwaltungskollege Hans-Ulrich Herding wies noch einmal auf den erheblichen ökologischen Wert der gefällten Bäume hin. Er sprach von zum Teil „kapitalen Eichen“, Eschen und Kirschen. Ein von der Stadt beauftragter Sachverständiger  bezifferte den Wert der Bäume auf gut 40.400 Euro. Der Gesamtschaden für die Stadt liegt samt Kosten für das Gutachten bei rund 44.000 Euro. Noch in der Amtszeit des vorherigen Bürgermeisters Paul Berlage hatte die Stadt auf Zahlung der Schadenssumme verzichtet, wenn der Landwirt dafür in angemessenen Umfang neue Bäume pflanzt: zwei junge für jeden gefällten alten Baum. Dieser Vereinbarung sei der Landwirt bisher nur sehr unzureichend nachgekommen, so Herding. Nun aber hat er sich in einem Vertrag mit der Stadt verplichtet, in diesem Herbst genügend Bäume in ordentlicher Größe und Qualität zu pflanzen. Eine entsprechende Bestellung bei der Raiffeisen-Genossenschaft liegt vor.

Verfahren eingestellt: Angeklagter darf seinen Jagdschein behalten

Martin Allendorfs Verteidiger Jörg Waschik wertete dies als Beleg dafür, dass sein Mandant um Wiedergutmachung bemüht sei. Deshalb sei ein Strafurteil nicht angemessen. Der Vorsitzende Richter Prof. Michael Heghmanns ging darauf ein und schlug die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldzahlung vor. Ohnehin könne es in diesem Fall nicht um die angeklagte gemeinschädliche, sondern nur um einfache Sachbeschädigung gehen. Der Staatsanwalt Christoph Göke stimmte dem zähneknirschend zu. Eine Zahlung von 4000 Euro sei das Minimum. Schon zu Beginn der Verhandlung hatte Rechtsanwalt Waschik erklärt, dass die Vermeidung einer Strafe das Hauptanliegen seines Mandanten sei. Denn ein solches Urteil würde die Einziehung des Jagdscheins nach sich ziehen. Und an diesem Schein hänge sein Mandant sehr.     

 

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