Das neue E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge

Die neue Verordnung zum E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge trat Ende September 2015 in Kraft. Seitdem können die Besitzer von Elektroautos das Kennzeichen beantragen. Auf diesen Nummernschildern für Elektroautos steht der Buchstabe E am Ende der Kennzeichenkombination. Er bringt Elektrofahrern einige Vorteile:

  • Alle Elektroautos sind  für einige Jahre gänzlich von der Kfz-Steuer befreit. Für Elektroautos, die bis zum 31. Dezember 2020 erstmals angemeldet werden, beträgt der Zeitraum der Kompletterstattung fünf Jahre. Nach Ablauf der angegebenen Zeit müssen Fahrzeughalter nur 50 Prozent der normalerweise anfallenden Gebühren entrichten.
  • Mit dem E im Kennzeichen können die Autos auf ausgewiesenen Parkflächen gratis parken
  • Außerdem dürfen die Fahrzeuge mit dem E im Kennzeichen Busspuren benutzen. Dem müssen die Städte allerdings zustimmen. Und das tun sie bisher nur sehr schleppend.

        

         Nicht im Sinne des Erfinders: Ein Benzinfahrzeug blockiert unerlaubt einen Elektrotankplatz.                Solche Parkplätze sind ausschließlich Elektrofahrzeugen vorbehalten.              Foto: Münch

 

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Und nichts Sensationelleres gibt es in der Welt als die Zeit, in der man lebt!