Zeitungsgeschichten 

 

 

Wenig vorhanden  - Einiges geplant

Was tut die Stadt Hamm zur Umsetzung des Gesetzes zur Elektromobilitätsförderung?

Hamm. In den meisten Städten verursacht der Verkehr mittlerweile mehr Klimaschäden und Luftverschmutzung als Industrie oder Gewerbe. Der Einsatz von Elektroautos soll Abhilfe schaffen. Deshalb hat der Bundestag das Elektromobilitätsförderungsgesetz (EmoG) beschlossen.

Das Gesetz trat Ende September 2015 in Kraft. Die Kommunen haben seitdem die Möglichkeit, Sonderrechte für Elektrofahrzeuge einzuführen. Sie können zum Beispiel bestimmte Parkplätze für Elektroautos ausweisen, auf Parkgebühren für E-Fahrzeuge verzichten oder die Benutzung von Busspuren erlauben.

Nachbarstadt Münster blockt

Nach mehr als zwei Jahren haben die meisten Städte und Gemeinden noch keinen Gebrauch von dem Gesetz gemacht. Sogar die von den Grünen mitregierte Stadt Münster blockt ab. Nicht einmal kostenloses Parken für Elektroautos ist dort ein Thema, wie Münsters Pressesprecherin Siegrid Howest auf Anfrage mitteilte: „Mit Blick auf die Stadtkasse und den Haushalt setzt die Stadt Münster aktuell für ihre geringe Manövriermasse andere Prioritäten.“

Kostenlose Parkplätze

Andere Kommunen nehmen die Ziele des Elektromobilitätsgesetzes ernster. Zu ihnen gehören Groß- und Kleinstädte in ganz Deutschland. Von Böblingen bis Hamburg finden Elektroautofahrer zumindest kostenlose Parkplätze. In NRW sind zum Beispiel Gladbeck und Lüdinghausen mit von der Partie. Auch in der Stadt Hamm parken Eöektroautos mit E-Kennzeichen seit einigen Monaten kostenlos. Allerdings ist die Zahl von Stromtankstellen in Hamm bisher sehr niedrig. Selbst viele Kleinstädte haben mehr, etwa die Nachbarstadt Selm mit immerhin schon fünf öffentlichen Ladestationen. In der Großstadt  Münster gibt es 36, in Dortmund weit über 100 öffentliche Ladestationen. Während das EmoG aber in Münster völlig ignoriert wird, steht es in Hamm zumindest auf der Tagesordnung. Wir sprachen darüber mit Carsten Gniot, dem Abteilungsleiter für Verkehrsplanung im Stadtplanungsamt.

 

Carsten Gniot, Abteilungsleiter Verkehrsplanung im Stadtplanungsamt Hamm.      Foto: Thorsten Hübner

 

Interview mit Verkehrsplaner

Herr Gniot, wie viele Elektrofahrzeuge sind in Hamm zugelassen?

Gniot: Es gibt derzeit in Hamm 44 reine Elektrofahrzeuge und 182 Hybrid-Fahrzeuge. 

 

Welche Schritte hat die Stadt Hamm bisher zur Umsetzung des Elektromobilitätsförderungsgesetzes unternommen?

Gniot: Auf Hammer Stadtgebiet gibt es insgesamt sechs Ladestationen für E-Mobile (Standorte:https://de.chargemap.com/stadt/hamm). Eine davon befindet sich im städtischen Parkhaus „Kleist-Forum“ in der City, unmittelbar am Hauptbahnhof. Hier können Elektrofahrzeuge kostenlos mit Ökostrom betankt werden.

E-Autos nicht auf Busspuren

Können Bus- und Taxispuren für Elektroautos geöffnet werden?

Gniot: In Hamm sind alle Busspuren am Ende mit Signalanlagen verknüpft, die nur der Bus freischalten kann. E-Mobile würden hier „verhungern“. Wir teilen zudem die Bedenken aus der Fachwelt hinsichtlich der Behinderungen der Busse bei einer Mitnutzung. Zudem fließt der Verkehr in Hamm zumeist recht gut, so dass man mit dem E-Mobil auch auf der Fahrbahn zügig vorankommt.

 

Sind die Parkplätze an öffentlichen Stromtankstellen in Hamm kostenlos?

Gniot: Im Parkhaus Kleist-Forum muss man zwar ein Parkticket lösen, dafür ist der Strom aber kostenlos.

Weitere Ladesäulen geplant

Ist daran gedacht, im Stadtgebiet Gratis-Parkplätze für Elektroautos auszuweisen? Und wie können die Plätze an öffentlichen Stromtankstellen vor dem Zuparken durch andere Fahrzeuge geschützt werden?

Gniot: In der Hammer Verwaltung wird derzeit  an einem Konzept zur örtlich angepassten Umsetzung der Möglichkeiten gearbeitet, die das neue Gesetz bietet. Das kostenlose Parken für E-Mobile und die Frage der Schaffung weiterer Ladesäulen und deren Freihaltung gehören zu den wichtigsten Themen. 

Stadt unterstützt Schnellladung

An den beiden Autobahn-Raststätten Rhynern Nord und Süd gibt es immerhin schon zwei Schnellladestation für Elektroautos. In ganz Münster und Umgebung gibt es dagegen keine einzige. Sind in Hamm weitere Initiativen zur Installation schneller Ladesäulen  geplant?

Gniot: Bislang gibt es diese Initiativen noch nicht. Sie würden aber durch die Stadt Hamm nachhaltig unterstützt.

E-Bikes werden gefördert

E-Bikes sind zwar nicht Gegenstand des Elektromobilitätsgesetzes. Sie gehören aber auch zum Thema. Was tut die Stadt auf diesem Feld?

Gniot: Die „Fahrrad-Metropole“ Hamm konzentriert sich derzeit auf die Optimierung der Rahmenbedingungen für E-Bikes. Mit über 17 Prozent verfügt Hamm über den zweithöchsten Radverkehrsanteil aller Großstädte in NRW. Unter den 50.000 Fahrrädern, die sich täglich auf den Hammer Straßen bewegen, gibt es nach Schätzungen bereits über 2.000 mit elektrischem Antrieb. Eine deutliche Zunahme wird in den nächsten Jahren erwartet. In der größten Radstation des Ruhrgebiets im Hammer Bahnhof sollen eine Ladestation und ein E-Bike-Verleih entstehen. Derzeit wird mit entsprechenden Anbietern verhandelt. Um Ihre Vorbildfunktion wahrzunehmen, hat die Stadtverwaltung vor kurzem in der Tiefgarage des Technischen Rathauses eine E-Bike-Tankstelle für die Mitarbeiter eröffnet.

 

Am Wochenende kaum erreichbar ist die Ladestation der Stadtwerke im Heinrich-von-Kleist-Forum am Hauptbahnhof. Die Tiefgarage ist samstags ab 18 Uhr und sonntags ganz geschlossen.              Foto: Münch

 

 Die E-Mobility-Städte

Hier eine Liste der bisher registrierten E-Mobility-Städte, die als ersten Schritt zur Umsetzung des Elektromobilitätsgesetzes kostenloses Parken für Elektrofahrzeuge eingeführt haben: Stuttgart, Konstanz, Ludwigsburg, Waiblingen, Oberursel, Hamburg, Böblingen, Sindelfingen, Esslingen, Braunschweig, Friedrichshafen, Langenfeld (Rheinland), Harburg, Weiden in der, Oberpfalz, Herford, Nienburg (Weser), Lüdinghausen, Singen (Hohentwiel), Hildesheim, Jena, Dülmen, Gladbeck, Schwäbisch Gmünd, Celle, Ebersberg, Dinslaken, Hameln, Hamm, Weimar, Landsberg am Lech, Penzberg, Baden-Baden, Schweinfurt, Weimar, Kiel. Ständig schließen sich mehr Kommunen an.

                      Zum Beispiel Dülmen                        kommt, wer hier klickt

Bis Anfang des Jahres 2019 hat sich in Hamm aber einiges getan. Mittlerweile gibt es auf dem Gebiet der Stadt 16 öffentliche Ladesäulen. Siehe dazu auch diesen Beitrag.

 

 

 

 

Zurück auf Start

Eröffnung der Elektroauto-Ladestation der Hammer Stadtwerke in der Tiefgarage des Heinrich-von-Kleist-Forums im Mai 2014: Hamms Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann, Stadtwerke-Geschäftsführer Jörg Hegemann und Johanna Bömken von der Pressestelle der Hochschule Hamm-Lippstadt (HSHL).                        Foto: Thorsten Hübner
 
 
 
Vergittert sind die Ladeplätze im Heinrich-von-Kleist-Forum am Wochenende. Die Tiefgarage ist samstags ab 18 Uhr und sonntags ganz geschlossen.                                    Foto: Münch
 
 
 
Rund um die Uhr verfügbar, leistungsstark, seit einigen Wochen allerdings kostenpflichtiig sind die beiden Schnellladesäulen an den A2-Raststätten Rhynern Nord und Rheynern Süd.                                                       Foto: Münch
 
 

         Sechs Stromtankstellen          auf Hammer Stadtgebiet

Sechs öffentliche Ladestationen für Elektroautos gibt es im Hammer Stadtgebiet:

< Tank & Rast, Raststätte Rhynern Süd an der A2, kostenpflichtig.

< Tank & Rast, Raststätte Rhynern Nord an der A2, Ostendorfstraße 62: kostenpflichtig.

Ladestecker: auf den beiden Rastplätzen je zwei Schnelllade-Steckdosen (50 kw), davon je einmal CHAdeMO und CCS sowie je eine Typ 2-Steckdose (40 kw). Rund um die Uhr geöffnet.

Bewertung: Diese Schnelllade-Stromtankstellen sind das Highlight in Hamm. Die Batterien vieler Elektroautos können hier in 15 bis 30 Minuten wieder zu 80 Prozent gefüllt werden. Vergleichbares gibt es in Münster und Umgebung nicht. Wer von Hamm in Richtung Norden fährt, findet die nächste Schnellladestation erst wieder in Osnabrück.

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< Stadtwerke Hamm,  Willy-Brandt-Platz: Laden ist kostenlos. Parkgebühren: 1/2 Stunde frei, 1 Stunde 1 Euro, Jede weitere 1/2 Stunde 0,50 Euro, Tageskarte 5 Euro.

Ladestecker: Zwei Typ 2-Steckdosen (11 kw). Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 6 bis 22 Uhr. Samstag 7.30 bis 18 Uhr. Sonntag geschlossen. Ausfahrt jederzeit möglich.

Bewertung: Das gute Angebot wird getrübt durch die Schließung am Wochenende und die mit 11 kw relativ geringe Ladeleistung. Standard an öffentlichen Stromtankstellen sind heutzutage 22 kw wie zum Beispiel an den RWE-Stationen.

 

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   < Tiefgarage am Ciceplex, Chattanoogaplatz 1

Betreiber: Goldbeck Parking Services

Ladestecker: Typ 2, 22 kw

Geöffnet monatgs bis samstags 6 bis 24 Uhr, sonntags 10 bis 24 Uhr. Laden kostenlos.

Bewertung: Gutes Angebot.

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< RWE, Siegenbeckstraße 10: kostenpflichtig.

Ladestecker:  Zwei Typ 2-Steckdosen (22 kw). Rund um die Uhr geöffnet.

Bewertung: Gut zugänglich, zuverlässig.

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< Möbelhaus Finke, Unnaer Straße 35: kostenpflichtig.

Ladestecker: Vier Typ 2-Steckdosen (22 kw). Öffnungszeiten: Montag bis Samstag 10 bis 20 Uhr, Sonntag geschlossen.

Bewertung: Zuverlässiges Standard-Ladenetz.

 
 
 
 
Die von RWE betreuten Ladeplätze vor dem Möbelhaus Finke an der Unnaer Straße.                                     Foto: Münch
 
 

Das wollen der Bundestag und die Bundesregierung: Sonderrechte für E-Autos

Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Fahrerinnen und Fahrer von Elektroautos jetzt von Sonderprivilegien wie zum Beispiel reduzierten Parkgebühren profitieren. Das sieht das bereits am 12. Juni 2015 in Kraft getretene Elektromobilitätsgesetz vor. Mit neuen Anreizen will der Bund die Elektromobilität in Deutschland fördern.

Die Bundesregierung will mit dem Gesetz Elektrofahrzeuge  attraktiver machen. Bis dahin gab es im deutschen Recht noch keine Grundlagen dafür, elektrisch betriebenen Fahrzeugen im öffentlichen Verkehr Sonderrechte einzuräumen. Das Elektromobilitätsgesetz - kurz EmoG - regelt nun, dass es möglich ist:

  • für Elektrofahrzeuge besondere Parkplätze an Ladestationen im öffentlichen Raum zu reservieren,
  • Parkgebühren für diese Fahrzeuge zu reduzieren oder zu erlassen und
  • Elektroautos von bestimmten Zufahrtsbeschränkungen auszunehmen, die zum Beispiel aus Gründen des Schutzes vor Lärm und Abgasen angeordnet werden. 

Außerdem legt das Gesetz fest, für welche Fahrzeuge und Antriebe diese Sonderregeln gelten. Die Anforderungen an elektrisch betriebene Fahrzeuge, wie reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge oder Brennstoffzellenfahrzeuge, werden genau definiert. Das Gesetz ist am 12. Juni 2015 in Kraft getreten und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Weitere Informationen dazu beim Klick auf die Paragrafen 

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In der Druckausgabe des Westfälischen Anzei- gers erschien der Bericht in folgender Form:

 

 

Eine Version dieses Artikels ist auch im Elektromobilitäts-Blog der Firma Rüschkamp erschienen

 
Und nichts Sensationelleres gibt es in der Welt als die Zeit, in der man lebt!