Angriff mit Messer, Schlagstock und Reizgas

§ Prozess vor dem Landgericht Münster am 10. November 2014 §

 

SELM/MÜNSTER. Ein Küchenmesser, ein 50 cm langer Schlagstock und Reizgas: Dermaßen bewaffnet suchten ein damals 41-jähriger Selmer und sein 18-jähriger Sohn am 16. März 2014 ihr Opfer in Münster heim. Mit dem Gas setzten sie den 50-Jährigen außer Gefecht. Dann schlugen und stachen sie auf ihn ein. Der Münsteraner erlitt mehrere Stichverletzungen und Knochenbrüche. Er kann nur eingeschränkt arbeiten und muss ständig Schmerzmittel einnehmen.

Die Tat gaben die aus dem Kosovo stammenden Angeklagten vor dem Amtsgericht in Münster zu. Das verurteilte sie wegen gefährlicher Körperverletzung am 1. April 2015 zu Bewährungsstrafen. Der Vater bekam ein Jahr und neun Monate und muss dem Opfer 2400 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der Sohn erhielt eine Jugendstrafe von anderthalb Jahren und 200 Sozialstunden.

Opfer leidet immer noch physisch und psychisch unter den Folgen

Gegen das Strafmaß legten die beiden Angeklagten Berufung ein, die gestern vor der 3. Strafkammer des Landgerichts in Münster verhandelt werden sollte. Noch vor Verhandlungsbeginn zog der Vater gestern Morgen seine Berufung zurück. Damit wurde seine Strafe rechtskräftig. Auf der Anklagebank saß also nur noch der mittlerweile 20-jährige Sohn. Er blieb bei seinem Geständnis, wollte aber ein milderes Urteil erreichen. Die Kammer hörte zunächst das Opfer an. Der Münsteraner leidet heute noch physisch und psychisch unter den Folgen der Tat, traut sich im Dunkeln nicht auf die Straße.

Berufung gegen mildes Urteil am Ende zurückgezogen

Davon ausgehend nahm der Vorsitzende Richter den 20-Jährigen noch einmal ins Gebet. Der Angeklagte habe Glück gehabt, dass das Opfer nicht noch schwerer verletzt wurde. Nur deshalb und weil er nicht vorbestraft war, sei das Urteil des Amtsgerichts sehr milde ausgefallen. Für eine weitere Reduzierung der Strafe sah der Richter keinen Spielraum und regte deshalb an, dass der 20-Jährige ebenfalls seine Berufung zurückziehen sollte. Dem kam der junge Mann nach kurzer Beratung mit seinem Rechtsanwalt nach. Anlass der Tat war ein telefonischer Streit zwischen dem Opfer und der Mutter bzw. Ex-Ehefrau der beiden Angeklagten. Sie hatte zu dem Opfer früher eine Beziehung. 

 

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