Amphetamin-Küchen und Canabis-Plantagen

§ Verhandlung vor dem Landgericht Münster von Januar bis Juli 2016 §

Drogenproduktion, Handel und Schmuggel im Wert von mehreren Millionen

Münster. Die Anklage war heftig. Es ging um Rauschgifthandel und Drogenproduktion im Umfang von mehreren Millionen Euro. Um Gewalt, Waffenbesitz und organisierte Kriminalität. Alles spielte sich in der Rockerszene ab, vorwiegend im Münsterland. Am 15. Januar 2016 eröffnete die 3. Große Strafkammer am Landgericht Münster einen der umfangreichsten Drogenprozesse in der Justizgeschichte Nordrhein-Westfalens. Auch Nazi-Devotionalien und Bordell-Betriebe kamen in der Verhandlung zur Sprache, waren aber nicht Gegenstand der Anklageschrift. Ursprünglich war der Prozess für drei Monate geplant. Am Ende wurden es ein halbes Jahr und über 30 Verhandlungstage.

Ein Kronzeuge hatte die Sache ins Rollen gebracht. Der Mann war selbst Schatzmeister des Steinfurter Bandidos-Chapters Stone City und hatte sich mit dem Rockerclub überworfen. Zunächst setzte er sich mit seiner Freundin nach Spanien ab, meldete sich dann aber im Sommer 2014 beim Landeskriminalamt NRW. Er bekam Zeugenschutz und packte aus. In den großen Saal des Landgerichts Münster wurde er dann immer unter schwerer Bewachung geführt.

Der "Mariacron-Zeuge"  

Unter anderem gab der Kronzeuge an, im Auftrag der Bandidos-Führung einen umfangreichen Schmuggel mit Amphetamin-Öl aus dem Münsterland über verschiedene deutsche Flughäfen nach Tampere in Finnland betrieben zu haben. Das Öl will er meist getarnt als Geschenk für die finnischen Bandidos in 3-Liter-Wodkaflaschen transportiert haben. Einmal auch in einer 3-Liter-Weinbrandflasche der Marke Mariacron. Die Verteidigung hielt den Kronzeugen für unglaubwürdig. Er habe eigene Straftaten auf andere projeziert. Außerdem ist er mehrfach Vorbestraft, unter anderem wegen dutzendfachen Betruges. Sogar während seiner Zeit im Zeugenschutzprogramm beging er offenbar weitere Straftaten. 

12. Mai 2015: Großrazzia an 40 Orten

Die Ermittlungen der Polizei hatten  bereits im November 2014 begonnen. Weil sich Hinweise auf mafiöse Strukturen verdichteten, holten die Behörden dann ein halbes Jahr später zum gemeinsamen Schlag aus. Am 12. Mai 2015 führten sie gleichzeitig Razzien in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie in Finnland und in den Niederlanden durch. 40 Orte wurden gleichzeitig durchsucht. Die deutschen Ziele: Selm, Lünen, Steinfurt, Rheine, Siegen, Emmerich, Goch, Kleve, Magdeburg, Lüneburg und Hasbergen. Federführend war die Polizei in Münster. Bei der europaweiten Aktion gegen die organisierte Drogenkriminalität gab es 15 Festnahmen, acht davon in Finnland.

Erstes Urteil schon am 29. Januar 2016

In Münster saßen zunächst sieben, dann sechs Männer im Alter zwischen 31 und 51 Jahren auf der Anklagebank: vier Deutsche, zwei Holländer und ein Brite. Sie kamen aus Rheine, Kleve, Emmerich und Barntrup (Kreis Lippe). Einer von ihnen, der nicht Mitglied der Bandidos war, legte ein volles Geständnis ab. Die Strafkammer trennte sein Verfahren ab und verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten. 

Anklage: Vier Plantangen und zwei Labore 

Den verbliebenen Angeklagten warf die Staatsanwaltschaft vor, in wechselnden Beteiligungen zwischen Oktober 2012 und Mai 2015 illegalen Handel mit Kokain, Amphetamin und Marihuana in großen Mengen getrieben zu haben. Unter anderem ging es um eine Gesamtmenge von 230 Kilo Marihuana und 130 Kilo Amphetamin. Drei der Beschuldigten sollen in Clubheimen und anderen Häusern verschiedener Rockerclubs in Steinfurt, Rheine, Hörstel und Magdeburg Marihuana-Plantagen betrieben haben. Zwei Angeklagte sollen Amphetamin-Labore unterhalten haben. Ein Teil der Betäubungsmittel soll auch aus den Niederlanden eingeführt worden sein.

Angeblich 4000 Euro pro Liter Öl

Einem 46-jährigen Rocker aus Selm wurden umfangreicher Rauschgifthandel und der Besitz einer Kriegswaffe, eines M16-Maschinengewehrs,  vorgeworfen.  Außerdem soll er ein Labor betrieben und darin unter anderem 18 Liter Amphetamin-Öl hergestellt haben, das nach Finnland geschmuggelt wurde. Die finnischen Abnehmer zahlten angeblich 4000 Euro pro Liter. Um ein Vielfaches höher lag der Straßenverkaufswert. Aus den 18 Litern Öl ließen sich laut Anklage  96 Kilogramm Rauschgift herstellen.

Mit M 16 in Albuquerque geschossen?

Das Maschinengewehr will der Kronzeuge bei dem Selmer gesehen haben. Mal mit Magazin und Munition, mal ohne. Der Zeuge bot verschiedene Versionen an. Die Verteidiger bezweifelten, ob er überhaupt ein M16 erkennen könne. Natürlich, versicherte er. Er habe damit bei einem USA-Urlaub in Albuquerque (New Mexico) auf einer Shooting Range geschossen. Allerdings konnte er nicht belegen, ob er überhaupt jemals in den USA gewesen ist.

Weiterer Waffenbesitz nicht nachweisbar 

Anfangs standen in der Anklageschrift weitere Tatvorwürfe bezüglich Waffenbesitzes. Es ging um Revolver, Pistolen, Handgranaten, Schlagringe und Quarzsand-Handschuhe. Hier waren die Belege aber zu dünn, so dass die meisten dieser Anklagepunkte eingestellt wurden. Ins Urteil gingen schließlich der Besitz eines Schlagrings und die Benutzung von Quarzhandschuhen bei einem  Überfall ein. 

"Gras" vom Araber in Enschede

Dass die Rocker bei ihren Geschäften auch vor Gewalt nicht zurückschreckten, soll ein 36-jähriger Drogenhändler aus Südkirchen leidvoll erfahren haben. Ihn hatte das Landgericht Münster im September 2015 zu sechs Jahren Haft verurteilt. In dem Prozess gegen den Südkirchener sagte ein Polizeikommissar aus, der im Verfahren gegen die Bandidos ermittelte. Demnach war der Südkirchener mit einigen der Rocker nach Enschede gefahren, um dort bei einem Araber fünf Kilogramm Marihuana (Gras) für 23000 Euro zu kaufen.

Raubüberfall auf Südkirchener Dealer

Die Rocker hatten das Geschäft vermittelt und sollten als Kuriere dienen. Auf einem Feldweg in Seppenrade sollte die Übergabe erfolgen. Doch statt des von ihm bezahlten Marihuanas bekam der Südkirchener laut dem selbst an dem Überfall beteiligten Kronzeugen einen Faustschlag mit einem Quarzhandschuh ins Gesicht und musste noch weitere 1000 Euro rausrücken. Das Opfer selbst bestätigte die entsprechenden Aussagen des Kronzeugen.

Staatsanwalt fordert hohe Haftstrafen

Im Laufe des Monats Juni neigte sich das Verfahren dann allmählich seinem Ende zu. Der Staatsanwalt beantragte in seinem Plädoyer drastische Freiheitsstrafe: je zehneinhalb Jahre für den Selmer und einen der beiden holländischen Angeklagten. Der zweite Holländer sollte neun Jahre und acht Monate hinter Gitter, der ehemalige Rockerpräsident sogar zehn Jahre und zehn Monate. Für den britischen Bandido beantragte der Staatsanwalt sieben Jahre und zehn Monate, unter anderem wegen des Überfalls auf den Südkirchener Großdealer. Fünf Jahre und zehn Monate sollte ein 51-jähriger Bandido aus Rheine bekommen. Nur der 51-Jährige räumte einige Taten ein. Für ihn beantragte sein Verteidiger eine milde Strafe von maximal drei Jahren.

Verteidiger beantragen Freisprüche

Alle anderen Angeklagten schwiegen zu den Vorwürfen. Ihre Rechtsanwälte verlangten Freisprüche, weil der Kronzeuge in allen Punkten gelogen habe. Zwei Verteidiger forderten sogar eine Einstellung des Verfahrens. Ihrer Ansicht nach war das Zeugenschutzprogramm für den Kronzeugen rechtswidrig zustande gekommen. Daher dürften dessen Aussagen gar nicht verwertet werden.

Ablehnungsanträge gegen die Richter

Entsprechende Beweisanträge wies die Strafkammer aber ab. Auch ein von der Verteidigung ins Spiel gebrachter Entlastungszeuge wurde nicht geladen. Deshalb monierten einige Anwälte, dass die Kammer ihren Mandanten einen fairen Prozess verwehre und stellten Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden, seine beiden Beisitzerinnen und auch gegen die beiden Schöffen. Die Vertretungsrichter der 3. Großen Strafkammer schmetterten diese Anträge ab.

Die Urteile: High Noon um 12 Uhr mittags

Am 1. Juli kam es endlich zum Schluss- und Höhepunkt des Bandidos-Prozesse.  Das Gericht bewies Geschick für Dramatik und setzte die Urteilsverkündung für 12 Uhr mittags an. Das ist in US-Western High Noon - die Zeit der Entscheidun. Die Haftstrafen für die sechs Angeklagten im Alter von 31 bis 51 Jahren lagen zwischen dreieinhalb und neun Jahren.

Dem Kronzeugen nicht in alles geglaubt

In seiner Urteilsbegründung ging der Vorsitzende Dr. Jochen Dyhr ausführlich auf die Rolle des Kronzeugen ein. Der Mann, der bis zu seinem Ausstieg aus dem Rockerclub selbst tief in die Drogengeschäfte verwickelt war, hatte die Ermittlungen ins Rollen gebracht. Nicht alle Aussagen des Kronzeugen sah das Gericht als erwiesen an. Deshalb blieb es mit den Haftstrafen unter den Anträgen des Staatsanwaltes. 

Weitere Zeugen und objektive Beweise

Allerdings, so Dr. Dyhr, seien die Angaben des Kronzeugen, zum größten Teil schlüssig und vor allem durch weitere Zeugenaussagen und objektive Beweise untermauert. Zu den Vorwürfen einiger Rechtsanwälte gegen die Rechtmäßigkeit des Zeugenschutzprogramms stellte der Vorsitzende fest: „Die Kammer neigt nicht zu diesen Verschwörungstheorien.“ Folgende Straftaten standen für das Gericht neben anderen fest:

Betrieb zweier Amphetamin-Labore und Handel mit Amphetamin in großen Mengen.

O Schmuggel von Amphetamin-Öl mit fünf Flügen nach Finnland.

Illegale Einfuhr von Kokain und Marihuana aus Holland sowie Marihuna-Handel in großem Stil.

Betrieb von vier Marihuana-Plantangen in Rheine, Steinfurt, Hörstel und Magdeburg.

Raubüberfall auf einen Südkirchener Rauschgifthändler im Auftrag des Bandidos-Präsidenten. Dabei Verletzung des Opfers mit einem Quarzhandschuh.

O Für nicht zweifelsfrei erwiesen hielten die Richter die Geschichte vom Maschinengewehr im Besitz eines der Angeklagte und sprachen ihn in diesem Punkt frei.

 

Revision beim Bundesgerichtshof

Einige Anwälte deuteten direkt nach dem Urteilsspruch an, dass sie sich damit nicht abfinden wollten. Wenige Tage später war es dann offiziell: Es gibt ein Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Binnen einer Woche legten die Rechtsanwälte des ehemaligen Bandido-Präsidenten, des Selmers sowie des englischen und eines niederländischen Angeklagten Revision ein. Anders als die Verteidigung hat die Staatsanwaltschaft das Urteil akzeptiert und auf eine Revision verzichtet.

Wird das Verfahren neu aufgerollt?

Im Unterschied zur Berufung spielen bei einer Revision die tatsächlichen Fallumstände keine Rolle. Die Tatvorwürfe der Drogenproduktion und des Rauschgiftschmuggels werden nicht neu geprüft. Vielmehr zielt die Revision auf mögliche Rechtsverstöße im Prozess ab. Genau darum geht es den Anwälten. Die Prüfung der Revisionsgründe wird einige Monate dauern. Der Bundesgerichtshof kann das Urteil des Landgerichts bestätigen. Dann wird es rechtskräftig. Sollte der BGH aber Verfahrensfehler feststellen, kann er das Urteil ganz oder in Teilen aufheben und die Sache an das Landgericht zurück verweisen. Dann müsste eine andere Strafkammer neu verhandeln.

 

Zahlen zum Prozess

O Mehrere Dutzend Zeugen hörte die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Münster an 31 Verhandlungstagen.

O Sieben Sachverständige lieferten Gutachten.

O Mehrere Hundert Telefongespräche hatte die Polizei während der Ermittlungen abgehört.

O 90 verschiedene Straftaten standen an Anfang in der Anklageschrift. Mehrere Dutzend davon gingen am Ende  in das Urteil ein.

O Diese Taten durfen nicht pauschal allen Angeklagten zugeordnet werden. Jeder Einzelfall musste  für jeden Angeklagten beweisen werden.

O Die Einzelstrafen für jede Tat mussten nach deutschem Recht zu einer Gesamtstrafe zusammengefasst werden.

O Würden die einzelnen Strafen wie zum Beispiel im US-Strafrecht addiert, hätte es im Bandidos-Prozess über 200 Jahre Gefängnis gegeben.

 

                      

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Alle Berichte online in  den Ruhr Nachrichten

Wer sich umfassend über den gesamten Prozessverlauf und die Vorgeschichte informieren möchte, der findet alle Berichte in der Online-Ausgabe der Ruhr Nachrichten. Hier die Links:

>Polizeiaktion in mehreren Ländern

Erster Bericht nach der Razzia, 12.5.2015

 

>Staatsanwalt über Groß-Einsatz

Zweiter Bericht nach der Razzia, 13.5.2015

 

>Drogen im Wert von Millionen

Erster Vorbericht zum Gerichtsverfahren, 5.1.2016

 

>Prozess gegen Bandidos beginnt

Zweiter Vorbericht zum Gerichtsverfahren, 12.1.2016

 

>Angeklagter schweigt vor Gericht

1. Prozessbericht, 15.1.2016

 

>M 16-Maschinengewehr in Selm?

2. Prozessbericht, 19.1.2016

 

>Selmer Bandido hat vier Verteidiger

3. Prozessbericht, 26.1.2016

 

>Das erste Urteil ist gefallen

4. Prozessbericht, 29.1.2016

 

Rocker wollen nicht in Finnland aussagen

5. Prozessbericht, 12.2.2016

 

>Drehkreuz für Drogengeschäfte

6. Prozessbericht, 16.2.2016

 

>Südkirchener Großdealer sagt aus

7. Prozessbericht, 23.2.2016

 

>Drogenlabor in Selmer Garage?

8. Prozessbericht, 1.3.2016

 

>Entlastung durch Finnland-Urteil?

9. Prozessbericht, 3.3.2016

 

>Erster Auftritt des Kronzeugen

10. Prozessbericht, 8.3.2016

 

>Finnische Zweifel am Kronzeugen

11. Prozessbericht, 9.3.2016

 

>Kronzeuge nennt belastende Details

12. Prozessbericht, 11.3.2016

 

>Kronzeuge im Kreuzverhör

13. Prozessbericht, 15.3.2016

 

>Shooting Range in Albuquerque?

14. Prozessbericht, 18.3.2016

 

>Die Hintergründe des Verfahrens

15. Prozessbericht, 19.3.2016

 

>Zwei Meinungen über finnisches Urteil

16. Prozessbericht, 29.3.2016

 

>Selmer Bandido schwer erkrankt

17. Prozessbericht, 5.4.2016

 

>Rettungswagen für Selmer Rocker

18. Prozessbericht, 8.4.2016

 

>Was war in der Wodka-Flasche?

19. Prozessbericht, 15.4.2016

 

>Zwei Drogendealer sagen aus

20. Prozessbericht, 19.4.2016

 

>"Widersprüche und Halbwahrheiten"

21. Prozessbericht, 22.4.2016

 

>Kronzeuge mit Polizisten per du

22. Prozessbericht, 26.4.2016

 

>Weiter Streit um Schmuggelware

23. Prozessbericht, 29.4.2016

 

>Zeuge greift Richter verbal an

24. Prozessbericht, 3.5.2016

 

>Faustschlag eines Linkshänders?

25. Prozessbericht, 20.5.2016

 

>Prozessende voreilig gemeldet

26. Prozessbericht, 24.5.2016

 

>Schwere Geschütze der Verteidigung

27. Prozessbericht, 7.6.2016

 

>Anwälte wollen Richter ablehnen

28. Prozessbericht, 10.6.2016

 

>Staatsanwalt fordert drastische Strafen

29. Prozessbericht, 17.6.2016

 

>Verteidiger beantragen Freisprüche

30. Prozessbericht, 21.6.2016

 

>Breaking Bad im Gerichtssaal

31. Pozessbericht, 24.6.2016

 

>Die Urteile

Letzter Prozessbericht, 1.7.2016

 

>Die Revision

Erster Nachbericht, 4.7.2016

Zweiter Nachbericht, 16.11.2016

 

>Bundesverfassungsgericht?

Schritte gegen die Revisionsverwerfung, 6.6.2017

 

 

 

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Zum Prozessauftakt war der große Saal des Landgerichts voll mit Reportern, Fotografen und Kameraleuten.                        Foto: Münch

 

Bilder von der Anklagebank waren erlaubt.                      Foto: Münch
 

Einmal will der Kronzeuge Amphetamin-Öl in einer solchen 3-Liter-Weinbrandflasche nach Finnland geschmuggelt haben. Foto: fotolia

 

Die Gerichtsakten des Bandidos-Prozesses.                   Foto: Münch

 

Ein M 16-Maschinengewehr soll ein Bandido laut Anklageschrift besessen haben. Das Gericht hielt das aber nicht für nachweisbar und sprach den Mann in diesem Punkt frei.                           Bild: flickr

 

Einer der Verteidiger brachte eine 3-Liter-Wodkaflasche mit ins Gericht. In ähnlichen Flaschen sollen die Bandidos mehrfach Amphetamin-Öl nach Finnland gebracht haben.              Foto: Münch

 

Die Rechtsanwälte im Bandidos-Prozess.                        Foto: Münch

 

Solche Amphetamin-Paste sollen die Bandidos laut Staatsanwalt in zwei Laboren hergestellt haben.                                              Foto: flickr

 

Marihuana-Pflanzen: Produktion und  Handel mit dieser Droge warf die Staatsanwaltschaft den Angeklagten vor.                     Foto: flickr

 

Bandidos mit alten Kutten.                 Fotos: Ruhr Nachrichten online

 

Am 19. Januar wurde ein Notarzt ins Gericht gerufen, weil einer der Angeklagten erkrankt war.  Laut Verteidigung  war er in  der  U-Haft nicht angemessen versorgt worden.                                   Foto: Münch

 

Zwölf Justizbeamte  waren  ständig  im  Saal.  Zu den Auftritten des Kronzeugen  und  seiner  Verlobten  kamen etliche Zeugenschützer und schwer bewaffnete SEK-Kräfte hinzu.                        Foto: Münch

 

Am  5. April  wurde erneut  ein  Arzt  gerufen,  weil  ein  Angeklagter erkrankt  war.  Wieder  kritisierten  die Anwälte eine unzureichende medizinische Versorgung im Gefängnis.                            Foto: Münch

 

Auf diesem Garagenhof an der Lüdinghausener Straße in der Nähe des Selmer  Hellweg-Baumarktes  befand sich die  Halle  eines  der Angeklagten.  Laut  Zeugen  soll  dort  Amphetamin  hergestellt und auf diesem Hof einmal auch übergeben worden sein.    Foto: Münch

 

Eingang zum Landgericht Münster.                                     Foto: Münch

 

Auch vor dem  Landgericht waren  Sondereinsatz-Beamte postiert, wenn der Kronzeuge zur Aussage kam.                             Foto: Münch

 

Schwer bewacht wurde der  Kronzeuge mehrfach in die  Tiefgarage des Gerichts und von dort in den Saal gebracht.             Foto: Münch

 

Auch   am  Tag  der   Urteilsverkündigung  stand   das  Landgericht wieder unter umfangreichem Polizeischutz.                    Foto: Münch

 

Am ersten und am letzten Prozesstag sowie an den Tagen mit dem Kronzeugen  gab es  hinter der  ständigen  Sicherheitsschleuse am Eingang  des  Gebäudes  noch eine zweite scharfe Einlasskontrolle vor dem großen Saal des Landgerichts.                            Foto: Münch 

 

Die Richter der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts im Moment der Urteilsverkündung am 1. Juli 2016.              Foto: Münch

 

Rechtsanwalt  Stephan Kreuels (links) verteidigte einen der beiden niederländischen  Angeklagten.   Direkt  nach  dem    Urteilsspruch kündigte  er  einen  Revisionsantrag  beim   Bundesgerichtshof  an. Das Bild zeigt Kreuels im Gespräch  mit  dem WDR. Beim Klick auf das Bild geht es zu diesem Fernsehbericht.                     Foto: Münch

 

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